„Button-Lösung“ ab 01. August rechtskräftig

24 Mai

Händlerbund bietet umfassende Unterstützung für Betreiber von Shop-Systemen bei der Umsetzung der rechtlichen Neuregelung durch die Bereitstellung eines kostenfreien White Papers zur Button-Lösung.

Pressemeldung der Firma Händlerbund Management AG

Das bereits im März vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zum Schutz der Verbraucher (BGB § 312g Absatz 2 – 4) tritt ab dem 01. August 2012 in Kraft. Die sogenannte Button-Lösung erfordert von Onlineshop-Betreibern zum Teil komplexe Maßnahmen zur Anpassung ihrer Shop-Systeme.

In dem eigens erarbeiteten und kostenlos zum Download bereit gestellten White Paper zur Button-Lösung gibt der Händlerbund eine umfassende Hilfestellung für die Betreiber von Shop-Systemen.

Entsprechend dem neuen Gesetz werden für Onlineshop-Betreiber Umformulierungen von Buttonbeschriftungen notwendig. Beispiele für gesetzeskonforme Formulierungen in Online-Shops sind „kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ sowie „Gebot abgeben“ oder „Gebot bestätigen“ bei Auktionsplattformen. Bei Buttons mit der Beschriftung „Anmeldung“, „bestellen“ oder „weiter“ wird ab dem 01. August dieses Jahres kein gültiger Kaufvertrag in Online-Handel zustande kommen.

Darüber hinaus bedeutet die Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch für Betreiber von Online-Shops erweiterte Informationspflichten. Diese umfassen die Angaben bei der Produktbeschreibung, Mindestlaufzeit, dem Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatzkosten. Im White Paper des Händlerbundes sind die wichtigsten Änderungen und Gestaltungshinweise für Shop-Systeme und Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon enthalten. Mit dem White Paper bietet der Onlinehandelsverband eine Orientierung bezüglich der notwendigen Anpassungen von Online-Shops an die neue Gesetzeslage bis zum 01. August 2012.



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