PKV-Beitragserhöhung 2014: Wie Vergleich und Wechsel Beiträge reduzieren

28 Nov

Spezialportal informiert über Kündigungsfristen und Vergleichsmöglichkeiten zur privaten Krankenversicherung / Betroffene erhalten Beratung und Hilfe beim Finden der besten PKV

Pressemeldung der Firma 1A Verbraucherportal

Jedes Jahr im Herbst erhalten Versicherte in der privaten Krankenversicherung Post von ihrem Versicherer. Darin enthalten sind die Mitteilungen über mögliche Beitragsanpassungen in ausgewählten Tarifen. Im schlimmsten Fall ist im eigenen Tarif eine Beitragserhöhung von mehreren Prozentpunkten vorgesehen. Aber auch Beitragsgarantien oder gar Beitragssenkungen sind nicht ausgeschlossen. Preissteigerungen müssen aber nicht tatenlos hingenommen werden. Das Spezialportal www.1averbraucherportal.de/versicherung/private-krankenversicherung/vergleich weist auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung hin und bietet neben aktuellen PKV-Tests auch die Möglichkeit, fachkundige Beratung einzuholen.

Sonderkündigungsrecht überprüfen

Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung haben nach jeder Beitragssteigerung oder Erhöhung der Selbstbeteiligung das Recht von der Möglichkeit einer Sonderkündigung Gebrauch zu machen. In der Regel haben die Versicherten zwei Monate ab Erhalt der Mitteilung Zeit ihren Tarifvertrag vollständig zu kündigen. Ein solcher Schritt sollte aber nicht voreilig beschlossen werden, denn durch einen Anbieterwechsel gehen wichtige Rückstellungen für das Alter verloren. Auch eine Gesundheitsprüfung wird in den meisten Fällen bei der neuen Gesellschaft fällig.

Tarifleistungen vergleichen und beste PKV finden

Eine andere Lösung ist der Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des gleichen Anbieters. Hier können die Sparbeiträge für das Alter übertragen werden und erneute Gesundheitsfragen bleiben für gleiche Leistungen aus. Kunden können ihre Versicherung schriftlich dazu auffordern, ihnen nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Angebote zur Veränderung des Versicherungsschutzes zu machen. Da die PKV-Tarife sehr komplexe Produkte mit unterschiedlichen Leistungen sind, kann es aber auch ratsam sein, eine Beratung anzufordern. Ebenso können Tests und Ratings zur privaten Krankenversicherung eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen.

Fristen zur ordentlichen Kündigung

Die Frist zur außerordentlichen Kündigung gilt ab der schriftlichen Ankündigung der Beitragsanpassung und muss spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung beim Versicherer vorliegen. Nach Verstreichen der Frist ist nur noch eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Stichtag ist in der Regel der 30. September eines Jahres. Nähere Informationen dazu unter: 1averbraucherportal.de/versicherung/private-krankenversicherung/kuendigung



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