Intershop Communications AG: Sonderprüfung zur Geschäftsbeziehung mit eBay ohne Beanstandung abgeschlossen
11 Jun
Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1), führender unabhängiger Anbieter innovativer Lösungen für den Omni-Channel-Commerce, gibt bekannt, dass die in der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 beschlossene Sonderprüfung zur seit dem 15. April 2010 bestehenden Geschäftsbeziehung mit GSI Commerce Solutions Inc. (GSI Commerce) ohne Beanstandung abgeschlossen wurde. Die seit März 2011 zum eBay-Konzern gehörende GSI Commerce ist mit 26,14 % der Stimmrechte der größte Aktionär von Intershop.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Intershop und den eBay-Gesellschaften ist regelmäßig Gegenstand der vorsorglichen jährlichen Abhängigkeitsberichterstattung des Vorstands gewesen. Dennoch hatte auf Antrag einer Gruppe von Aktionären die Hauptversammlung beschlossen, die Geschäftsbeziehung im Rahmen einer Sonderprüfung untersuchen zu lassen. Hintergrund war die Befürchtung, die Geschäftsbeziehung basiere nicht auf den üblichen Marktkonditionen und schade somit Intershop und seinen übrigen Aktionären.
Der in der Hauptversammlung bestellte Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, konnte jedoch keine Anhaltspunkte für einen nicht einem Drittvergleich standhaltenden Leistungsaustausch zwischen Intershop und eBay feststellen. Die Geschäftsbeziehung sei nicht zu beanstanden gewesen.
Jochen Moll, Sprecher des Vorstands der Intershop Communications AG, begrüßt die Entscheidung: „Wir sind froh, dass nun von unabhängiger Seite nochmals bestätigt wurde, dass die Zusammenarbeit zwischen Intershop und GSI zu angemessenen Konditionen erfolgte und deshalb kein Schaden für unsere Aktionäre entstanden ist. Wir hoffen, damit im Interesse aller Aktionäre einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen zu haben und können den Blick jetzt wieder uneingeschränkt nach vorne richten.“
Diese Mitteilung enthält Aussagen über zukünftige Ereignisse bzw. die zukünftige finanzielle und operative Entwicklung von Intershop. Die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse können von den in diesen zukunftsbezogenen Aussagen dargestellten bzw. von den nach diesen Aussagen zu erwartenden Ergebnissen signifikant abweichen. Risiken und Unsicherheiten, die zu diesen Abweichungen führen können, umfassen unter anderem die begrenzte Dauer der bisherigen Geschäftstätigkeit von Intershop, die geringe Vorhersehbarkeit von Umsätzen und Kosten sowie die möglichen Schwankungen von Umsätzen und Betriebsergebnissen, die erhebliche Abhängigkeit von einzelnen großen Kundenaufträgen, Kundentrends, den Grad des Wettbewerbs, saisonale Schwankungen, Risiken aus elektronischer Sicherheit, mögliche staatliche Regulierung, die allgemeine Wirtschaftslage und die Unsicherheit bezüglich der Freistellung gegenwärtig verfügungsbeschränkter liquider Mittel.
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