Feuerwerk online kaufen: Darauf müssen Verbraucher achten
22 Dez
Feuerwerksliebhaber greifen immer häufiger auf die Möglichkeit des Online-Einkaufs zurück. Das Angebot im Netz für ein richtiges Neujahrsspektakel ist vielfältig. Dabei locken auch Online-Shops aus dem Ausland mit einer interessanten Auswahl. Welche Fallstricke beim Kauf in Nachbarländern drohen und worauf Verbraucher achten müssen, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops.
Im Einzelhandel ist der Kauf von Feuerwerk der Kategorie 2 nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Gilt dies auch bei Online-Shops?
Dr. Carsten Föhlisch: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 an Verbraucher ist nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt – das gilt sowohl für stationäre Händler wie auch für Online-Shops. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der 29. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag fällt. Dann dürfen diese Feuerwerkskörper schon vom 28. bis 31. Dezember verkauft werden. Für den Kauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 außerhalb dieser wenigen Tage benötigt der Besteller eine Sondergenehmigung.
Ausländische Online-Shops bieten auch in Deutschland verbotene Feuerwerksprodukte an. Worauf muss ich hier achten?
Dr. Carsten Föhlisch: Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper dürfen auch nach Deutschland eingeführt werden – dies gilt auch für Einkäufe in einem Online-Shop. Stellt der Zoll bei der Einfuhr des Paketes fest, dass sich in diesem nicht zugelassene Feuerwerkskörper befinden, wird die Lieferung nicht ausgeführt und die Ware vom Zoll beschlagnahmt. Außerdem darf man sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen in die Irre führen lassen: Denn Feuerwerkskörper müssen als Gefahrgut verschickt werden. Das führt in aller Regel zu wesentlich höheren Versandkosten als bei der Bestellung anderer Waren wie Textilien. Wenn ein Gefahrgut aus dem Ausland eingeführt wird, können hier schnell 20 bis 30 Euro Versandkosten anfallen. Da sollte man also genau die Versandkostenangaben im Online-Shop beachten.
Wenn ich unwissentlich in einem ausländischen Online-Shop in Deutschland verbotene Produkte gekauft habe, mache ich mich trotzdem strafbar – und wenn ja, wie wird dies geahndet?
Dr. Carsten Föhlisch: Die Einfuhr von nichtzugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Wer solche Waren einführt, macht sich auch strafbar. Fängt der Zoll eine solche Sendung ab, wird auch stets ein Strafverfahren eingeleitet.
Erhalte ich mein Geld zurück, wenn die Ware verspätet erst nach Silvester liefert?
Dr. Carsten Föhlisch: Dies muss man im jeweiligen Einzelfall prüfen. Unter Umständen kann man vom Vertrag zurücktreten und der Händler muss den Kaufpreis erstatten und eventuell sogar Schadenersatz leisten, wenn der Händler zu spät liefert. Bei Online-Käufen hat man daneben aber grundsätzlich auch noch das Widerrufsrecht. Man kann seine Vertragserklärung also widerrufen und erhält dann ebenfalls den Kaufpreis vom Online-Händler erstattet.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Trusted Shops GmbH
Colonius Carrè, Subbelrather Str. 15C
50823 Köln
Telefon: +49 (221) 7753-66
Telefax: +49 (221) 7753-689
http://www.trustedshops.de