Abfallbeauftragter: Auch in Mecklenburg-Vorpommern Befreiung möglich
12 Apr
Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten befreien zu lassen
Ab dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen.
Wie wir aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern vom Referat Abfallwirtschaft erfahren haben, besteht auch dort die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten befreien zu lassen, wie sie in Hamburg existiert.
Auch die Gebühren und die Laufzeit sollen analog zum Hamburger Modell gestaltet werden. „Das außerordentlich nette Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen hat uns mal wieder gezeigt, dass in vielen Behörden ein tiefgehendes Verständnis für die Probleme der rücknahmepflichtigen Handelsbetriebe besteht.“, so Jochen Stepp, Vorstand des VERE-Verbandes. Daher ist es so wichtig, den Behördenmitarbeitern aufzuzeigen, wie schwierig es gerade für mittelständische Handelsunternehmen ist, gesetzeskonform zu arbeiten.
Wir hoffen auf weitere so konstruktive Gespräche mit den zuständigen Behörden in weiteren Bundesländern.
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