Abfallbeauftragter: Auch in Mecklenburg-Vorpommern Befreiung möglich

12 Apr

Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten befreien zu lassen

Pressemeldung der Firma VERE e.V. - Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Ab dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen.

Wie wir aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern vom Referat Abfallwirtschaft erfahren haben, besteht auch dort die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten befreien zu lassen, wie sie in Hamburg existiert.

Auch die Gebühren und die Laufzeit sollen analog zum Hamburger Modell gestaltet werden. „Das außerordentlich nette Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen hat uns mal wieder gezeigt, dass in vielen Behörden ein tiefgehendes Verständnis für die Probleme der rücknahmepflichtigen Handelsbetriebe besteht.“, so Jochen Stepp, Vorstand des VERE-Verbandes. Daher ist es so wichtig, den Behördenmitarbeitern aufzuzeigen, wie schwierig es gerade für mittelständische Handelsunternehmen ist, gesetzeskonform zu arbeiten.

Wir hoffen auf weitere so konstruktive Gespräche mit den zuständigen Behörden in weiteren Bundesländern.



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Gründung 2003 in Hamburg, derzeit 3.700 Mitglieder, Vorstand: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs. Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 3.700 Unternehmen aus weltweit 37 Nationen auf der politischen Ebene. Geschäftsfelder: Mit der vom VERE e.V. initiierten „take-e-way“ bietet VERE die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an.


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