VERE hat die Initiative unternommen, den § 7 „Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten“ zu nutzen, um insbesondere mittelständische Handelsbetriebe zu entlasten
Ab dem 1.6.2017 gilt die neue Abfallbeauftragtenverordnung, die insbesondere Handelsunternehmen, welche unter anderem zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, dazu zwingt, einen Abfallbeauftragten stellen zu müssen. Dieses haben wir von...
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