Elektroaltgeräte-Rücknahme: Deutsche Umwelthilfe begrüßt neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße
20 Jun
Ab dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen
Ab dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ein anerkannter Umwelt- und Verbraucherschutzverband, fordert die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigt eigene umfangreiche Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an.
Die DUH hatte take-e-way darüber informiert, dass das von der DUH entwickelte Verbraucherinformationsblatt zur Altgeräterücknahme gerne zusätzlich zu den eigenen Informationsmaterialien verwendet werden dürfe. Diese Möglichkeit nutzen wir gerne und informieren Sie darüber, dass das Verbraucherinformationsblatt zum Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten unter folgendem Link zu finden sind:
Einzel- und Onlinehändlern steht als Lösung das deutschlandweite Rücknahmesystem take-e-back zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Rücknahmepflicht ganz einfach über das dazugehörige Onlineportal www.take-e-back.de organisieren können. Für Fragen und die kurzfristige Teilnahme am Rücknahmesystem steht Ihnen unser Herr Wolfgang Obermeyer sehr gerne unter 040/219010-770 oder unter logistik@take-e-way.de zur Verfügung.
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