Von Gilmore Girls bis Game of Thrones: Drei Stolperfallen, die Online-Serien-Fans kennen sollten
12 Jan
Nicht zuletzt aufgrund exklusiver Serien-Highlights wie Gilmore Girls, Breaking Bad oder Wanted mit Matthias Schweighöfer nutzen immer mehr Serien- und Film-Fans das stetig wachsende Angebot im Internet. Neben bekannten Online-Streaming-Diensten wie Netflix, Maxdome oder Amazon Video, bei denen Nutzer bezahlen müssen, finden sich im Netz auch kostenlose Angebote von unbekannten Portalen. Doch ist die Nutzung auch legal? Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter? Und gibt es beim Streaming überhaupt ein Widerrufsrecht? Diese drei Fragen beantwortet Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops.
1. Wie erkenne ich seriöse Anbieter?
Dr. Carsten Föhlisch: Legale Anbieter verfügen über eine Lizenz vom Rechteinhaber. Das Problem: Für den Verbraucher ist nicht konkret erkennbar, dass ein Anbieter über eine Lizenz verfügt. Zudem kann man nicht pauschal sagen, dass Bezahl-Angebote in jedem Fall seriös oder kostenlose Angebote unseriös sind. Nutzer sollten sich deshalb am Unternehmen orientieren, das hinter dem Angebot steht. Ein seriöser Anbieter verfügt über ein vollständiges Impressum sowie Angaben zum Datenschutz. Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme. Wichtig sind zudem klare Preisangaben, damit ein Nutzer weiß, ob und in welcher konkreten Höhe Kosten entstehen.
2. Mache ich mich strafbar, wenn ich bei einem Anbieter ohne Lizenz streame?
Dr. Carsten Föhlisch: Dies ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das reine Anschauen, ohne die Inhalte auf dem Rechner zu speichern oder – zum Beispiel über eine Tauschbörsen-Technik – weiterzuverbreiten, ist deshalb noch Grauzone. Dennoch ist immer Vorsicht geboten: Denn auch, wenn eine Verbreitung unbewusst stattfindet, ist diese Handlung aufgrund der fehlenden eingeräumten Nutzungsrechte illegal und dem Nutzer drohen rechtliche Folgen. Nutzer sollten sich im Zweifel deshalb besser für das kostenpflichtige, aber seriöse Angebot entscheiden als für das völlig unbekannte, kostenfreie Angebot.
3. Gilt bei der Nutzung von Online-Streaming-Diensten ein Widerrufsrecht?
Dr. Carsten Föhlisch: Wer ein kostenpflichtiges Abo bei einem Online-Streaming-Dienst wie Netflix oder Maxdome abschließt, der hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Doch es gibt eine Besonderheit: Das Widerufsrecht erlischt vor Ablauf der 14 Tage, wenn der Verbraucher mit dem Streaming oder einem Download beginnt. Der Verbraucher muss zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
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