Mit plentyMarkets sicher die Klippen der neuen Informationspflichten für Online-Händler umschiffen
29 Jun
Zum 01.08.2012 treten die gesetzlichen Neuregelungen zum „besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“ in Kraft. In der aktuellen Version 4.4 der E-Commerce-Komplettlösung, plentyMarkets, wurden umgehend Vorkehrungen getroffen, um den Kunden die Anpassung an die neuen Vorgaben einfach und sicher zu ermöglichen.
Durch das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” wurden deutschen Online-Händlern zwei wichtige Änderungen auferlegt. Dabei handelt es sich zum einen um die neuen Bestimmungen zur Schaltfläche für den Bestellabschluss, die unter dem Begriff “Button-Regelung” bekannt wurden. Zum anderen müssen nun erweiterte Informationspflichten eingehalten werden.
In plentyMarkets wurden die betreffenden Anforderungen an den die Bestellung auslösenden Button bereits standardmäßig umgesetzt. So wurde für die aktuelle plentyMarkets-Version 4.4 im Standard-Layout des Bestellprozesses die rechtlich einwandfreie Formulierung „Zahlungspflichtig bestellen“ für den Button verwendet. Des Weiteren können alle Kunden, die bisher eine andere Formulierung für die entsprechende Schaltfläche verwendet haben, den vorhandenen Button auch problemlos individuell anpassen.
Die korrekte Darstellung des Buttons auf der Bestellabschluss-Seite ist jedoch nur ein Bestandteil der neuen Gesetzesgrundlage. Darüber hinaus besteht nun für die letzte Seite des Bestellvorgangs auch eine erweiterte Informationspflicht bezüglich der wesentlichen Merkmale der Ware. Auch diese Bedingung kann dank der überarbeiteten Merkmale-Funktionalität mit plentyMarkets 4.4 geschickt erfüllt werden.
Ausführliche Informationen, wie die neuen gesetzlichen Anforderungen in plentyMarkets umgesetzt wurden, erhalten Sie in unserem Blog (http://www.plentymarkets.eu/…) und im plentyMarkets Online-Handbuch (http://man.plentymarkets.eu/).
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