Neues Gesetz ab 24.02.2016: Verbraucherschützer können Datenschutzverstöße abmahnen

24 Feb

Pressemeldung der Firma Trusted Shops GmbH

Ob Verstöße gegen das Datenschutzrecht von Mitbewerbern abgemahnt werden können, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Ab dem 24. Februar 2016 können jedoch Verbraucherschutz-Vereine diese Verstöße abmahnen. Das entsprechende Gesetz wurde heute (24.02.2016) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das parlamentarische Verfahren war Ende Januar 2016 abgeschlossen. Zum Inkrafttreten des Gesetzes fehlte nur noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Diese erfolgte am 23. Februar 2016.

Gesetz gilt ab 24. Februar 2016

Der Hauptteil des Gesetzes, also die Abmahnbarkeit von Verstößen gegen das Datenschutzrecht durch Verbraucherschutz-Vereine tritt am 24. Februar 2016 in Kraft.

Online-Händler sollten daher dringend ihre Datenerhebungs und -verarbeitungsprozesse sowie ihre Datenschutzerklärungen kontrollieren und bei nicht rechtskonformen Punkten überarbeiten. Mit dem kostenfreien Trusted Shops Rechtstexter können Händler eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen.

Änderung im AGB-Recht

Eine weitere Änderung bringt das Gesetz mit sich: Das AGB-Recht wird erweitert. Zukünftig sind AGB-Klauseln eines Online-Händlers unwirksam, mit denen der Verbraucher verpflichtet wird, Anzeigen oder Erklärungen, die dem Unternehmer oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, in einer strengeren Form als der Textform abzugeben.

Betroffen sind davon zum Beispiel Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen oder auch Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen. Hier darf zukünftig vom Verbraucher nicht mehr etwa ein unterschriebener Brief verlangt werden. Eine E-Mail reicht hierfür in Zukunft.

Dieser zweite Teil des Gesetzes tritt erst zum 1. Oktober 2016 in Kraft.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Trusted Shops GmbH
Colonius Carrè, Subbelrather Str. 15C
50823 Köln
Telefon: +49 (221) 7753-66
Telefax: +49 (221) 7753-689
http://www.trustedshops.de

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Geld-zurück-Garantie, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit der Geld-zurück-Garantie, die jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.