Sommerschlussverkauf: IHK informiert zum Verbot der Irreführung
16 Jul
Den klassischen Sommerschlussverkauf (SSV) gibt es nicht mehr – dennoch nutzen viele (Online-) Händler die Möglichkeit, ab Ende Juli bis zum Beginn der Herbstsaison einen Sommerschlussverkauf durchzuführen, um ihre Lager für die neu eintreffende Herbst- und Winterware zu räumen.
Hierfür müssen die Preise gesondert reduziert werden, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden. „Der Verbraucher erwartet, dass im Schlussverkauf auch die vorher bereits reduzierte Ware nochmals im Preis herabgesetzt wurde. Ein unverändert hoher Preis wie vor dem Schlussverkauf wäre deshalb irreführend und so wettbewerbsrechtlich unzulässig“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. „Alle Angaben müssen wahr sowie für den Kunden nachvollziehbar und transparent sein.“
Die IHK bietet auf ihrer Homepage unter www.saarland.ihk.de ein entsprechendes Merkblatt zum Download an: „Schlussverkäufe, Räumungsverkäufe und Jubiläumsverkäufe“ (Kennzahl: W07).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
Pressesprecherin
+49 (681) 9520-330
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes