Neues Jahr, neues Business – Tipps zur Gründung eines Onlineshops

18 Dez

Pressemeldung der Firma PAYMILL GmbH
Tipps zur Gründung eines Onlineshops (Quelle: AndreyPopov / iStock.com)


Es gibt viele gute Vorsätze für das neue Jahr. Wie wäre es mit einem eigenen Onlineshop? Der Münchener Zahlungsdienstleister PAYMILL verrät, wie das Vorhaben gelingt.

Das neue Jahr nähert sich unaufhaltsam. Es ist das Jahr vieler Jubiläen. Deutschland feiert dann zum Beispiel 100 Jahre Frauenwahlrecht und es jährt sich der 500. Todestag von Leonardo da Vinci. Groß gefeiert wird auch ein viertel Jahrhundert von Alexander von Humboldt und Napoleon Bonaparte. So feierlich solche Gedenktage auch sein mögen, sind sie immer Anlass, jede Menge neue Produkte auf den Markt zu werfen. Wer auf den e-Commerce Zug aufspringen möchte und das neue Jahr mit einem Onlineshop starten will, erhält von PAYMILL hilfreiche Tipps zum Aufbau und der Gründung.

Viele Wege führen zum E-Commerce

Bei der Frage, wie man in den Onlinehandel einsteigen soll, empfiehlt es sich einen Partner mit ins Boot zu nehmen, so zum Beispiel für Logistik und den Bezahlvorgang.

Lagerung und Logistik: Bei Waren zum Anfassen kann es sinnvoll sein, die Lagerung und Logistik auszulagern. Auch da gibt es wieder mehrere Möglichkeiten:

Externes Fulfillment entbindet von vielen Sorgen, hat aber auch den Nachteil, dass zum Beispiel Amazon als größter Fulfiller einen Teil vom Umsatz abhaben will. Wie viel, das hängt oft auch davon ab, ob der Partner auch das Retourenmanagement und die Reklamationsabwicklung übernimmt.

Dropshipping ist ein Streckengeschäft, bei dem die Ware rein über den Partner verkauft wird und der Händler diese meist gar nicht zu sehen bekommen und empfiehlt sich besonders für Einsteiger. Der Dienstleistungspartner, Amazon oder eBay etwa, kümmert sich je nach Vertrag auch um die Abwicklung von Retouren und Reklamationen. Ansprechpartner bleibt aber der Inverkehrbringer, sprich der Onlinehändler.

Ein Marktplatz, wie der von Amazon als der mit Abstand größte, ist auch gerade für Einsteiger interessant und wird vor allem zu Spitzenzeiten wie Weihnachten ergänzend zum eigenen Onlineshop empfohlen. Auch hier muss ein Teil des Umsatzes abgegeben werden. Es kann daher besser sein, auf dem Marktplatz nur mit einem bestimmten Produkt Aufmerksamkeit zu erregen, um die Kunden darüber auf den eigenen lukrativeren Shop zu lotsen. Auf die Zahlungsmodi hat man keinen Einfluss, umso wichtiger ist es, bei der Wahl des Marktplatzes darauf zu achten, was diesbezüglich geboten wird. Mehr dazu erfahren Sie in diesem PAYMILL-Beitrag.

Shop-Widgets oder Shopping-Widgets sind als Ergänzung oder Alternative auch gerade für Neueinsteiger geeignet, da es erlaubt, Produkte und Dienstleistungen über eine beliebige Webseite anzubieten, eben in Form eines Widgets oder grafischen Fenstersystems.

Partnersuche für Logistik und Zahlungsabwicklung. Dieser Punkt betrifft sowohl die Logistik als auch die Zahlungsabwicklung, wobei sich ein Zahlungsdienstleister wie PAYMILL als Partner empfiehlt, weil der Händler so nicht mit jedem Zahlungsanbieter einzeln Verträge aushandeln und abbuchen muss.

PAYMILL nimmt Ihnen diesbezüglich alle Sorgen ab und deckt mit den angebotenen Bezahlverfahren Zahlungen in über 100 Ländern weltweit ab. Bezahlen können die Kunden mit PAYMILL über verschiedene Kredit- und Debitkarten, über PayPal, SEPA-Lastschrift und SOFORT (-Überweisung). Für den Onlinehandel nach China hat die Schweizer PAYMILL-Mutter CYBERServices einen Vertrag mit der Tencent-Tochter WeChat Pay unterzeichnet, womit Ihnen ab 2019 ein Markt mit mehr als 600 Millionen Menschen offensteht.

Selbst hosten oder auslagern? Dies ist eine Frage, die sich jeder Onlinehändler stellen sollte. Mit einem mit eigenen Bordmitteln betriebenen Shop ist man oft flexibler, aber gerade für Einsteiger ist es einfacher, eine kurz SaaS genannte Lösung zu nehmen, bei der Software-as-a-Service angeboten wird.

Professionelle Produktinfos und -bilder

Bei Produktinformationen, Produktbildern, dem Webshop-Design und Werbe- oder Marketingtexten sollten man auf keinen Fall sparen, denn das Auge kauft bekanntlich mit. Wer es nicht selbst kann, sollte sich an Profis wenden. Das investierte Geld für PR-Agenturen, Fotografen und Webdesigner kann sich mehr als auszahlen. Hier ein paar Tipps, worauf es bei der Produktpräsentation und beim Shopdesign ankommt:

Die Produkttexte sollten nicht nur fehlerfrei im klaren Deutsch verfasst sein, sondern laut Händlerbund auch folgende Informationen enthalten:

Bezeichnung

Hersteller

Produkttyp

Maße oder Mengenangaben

Farbe/n

Zustand des Produktes (wichtig bei gebrauchten Artikeln)

technische Daten

rechtlich vorgeschriebene Kennzeichnung für Textilien und Lebensmittel etwa

Ausgesprochen nicht erlaubt ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten (das CE-Siegel etwa).

Angesichts der Tatsache, dass M-Commerce immer mehr im Kommen ist und vor allem jüngere Kunden verlangen, sich über ihr Smartphone in Onlineshops einzuwählen, sollte man beim Design des Webshops darauf achten, dass er sich dynamisch anpasst und nicht zu viele Informationen auf einer Seite stehen.

Die Produktbilder sollten nicht nur möglichst professionell sein, sondern können auch in Gänze oder in Teilen dem Urheberschutz unterliegen und bedürfen daher unter Umständen der Zustimmung des Rechteinhabers. Um einen Rechtsstreit bezüglich nicht angebotener Details im Foto zu vermeiden, muss das Produkt gegebenenfalls freigestellt werden. Vielleicht stellt auch der Hersteller des Produkts entsprechende Bilder zur Verfügung – insbesondere für Einsteiger eine interessante Alternative zu den eigenen professionellen Bildern.

Preise und Verfügbarkeit/Liefertermin müssen ganz klar gekennzeichnet sein und sollten auch möglichst auf der E-Commerce-Startseite angezeigt werden, wobei in der Consumer-Ansprache die Preise mit Mehrwertsteuer angegeben werden müssen. Bei Produkten, die auf Basis von Gewicht, Größe oder Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss neben dem Endpreis auch der Grundpreis in Kilogramm, Meter oder Liter angegeben werden. Mit dem Same Day Delivery von Amazon und Co. können kleine Onlinehändler kaum mithalten, aber ein schneller Liefertermin kann im Wettbewerb „kriegsentscheidend“ sein. Ist der bestellte Artikel vorübergehend nicht lieferbar, sollte das dem Kunden umgehend mitgeteilt werden.

Der Bestellprozess muss laut § 312 j BGB klar und verständlich hervorgehoben werden und alle Angaben einschließlich Versand- und eventuelle Zusatzkosten enthalten.

Sich rechtlich absichern

Wichtig ist auf jeden Fall, sich rechtlich absichern. Die schwierige Frage der Bildrechte soll dabei hintangestellt werden und müssen Sie eventuell mit einem Rechtsbeistand klären. Auf die Verpackungsentsorgung soll hier auch nicht nähere eingegangen werden, wohl aber auf folgende drei Punkte:

Gewerbeanmeldung: Zu den rechtlichen Fragen gehört die, dass Händler ein Gewerbe anmelden müssen. Aufklärung gibt das Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi).

Steuern: Zur Frage, ob Mehrwertsteuer ausgewiesen und Umsatzsteuer abgeführt werden muss, gibt es beim Finanzamt Fragebögen zur steuerlichen Erfassung. Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG kann davon befreien, aber es handelt sich um ein Wahlrecht und es ist im Sinne des Vertrauens dem Kunden gegenüber auch nicht immer ratsam, davon Gebrauch zu machen. Bei Geschäften mit anderen EU-Ländern ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nötig.

Aufklärungspflichten: Spätestens seit Greifen der Datenschutzgrundverordnung Ende Mai diesen Jahren weiß jeder, dass dies zu den Aufklärungspflichten gehört. Gleiches gilt auch für das Impressum, die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und die Widerrufungsbelehrung.

Zahlartenspezifische Vorgaben: Zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen, können durchaus noch einige spezifische Anforderungen seitens der Zahlungsdienstler auf Sie zukommen.

Von nichts kommt nichts

Wer glaubt, er brauche nur einen Onlineshop eröffnen und das Geld fließe nur so herein, der irrt. Gerade der Anfang ist oft sehr mühselig und mit Arbeit bis „in die Puppen“ versehen. Schließlich muss man für die Kunden auch bis weit nach Feierabend erreichbar sein. Es gilt auch, immer das Ohr am Markt zu behalten, denn die Konkurrenz schläft nicht. Für Urlaub und Krankheiten muss laut PAYMILL-Partner VersaCommerce auch immer ein Backup-Plan erstellt werden. Auch das Thema Marketing darf nicht vernachlässigt werden. Denn ohne richtiges Marketing bleiben auch die Verkäufe aus.

Weitere nützliche Tipps zum Eröffnen eines eigenen Onlineshops können Sie den Pressemitteilungen und dem Blog von PAYMILL entnehmen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
PAYMILL GmbH
St.-Martin-Straße 63
81669 München
Telefon: +49 (89) 716802737
Telefax: nicht vorhanden
https://www.paymill.com



Dateianlagen:
    • Tipps zur Gründung eines Onlineshops (Quelle: AndreyPopov / iStock.com)
PAYMILL bietet als Online-Bezahldienstleister eine einfach zu integrierende Bezahllösung für Online-Shops und mobile Applikationen. PAYMILL wurde im Juni 2012 von Mark Henkel gegründet und ist in 34 europäischen Ländern verfügbar. Online-Händler können weltweit Kreditkarten-Zahlungenin bis zu 100 Währungen und alternative Bezahlmethoden akzeptieren. Die intuitive und entwicklerfreundliche Schnittstelle, die unkomplizierte Anmeldung des Händlerkontos, die höchsten Sicherheitsstandards nach PCI DSS zertifiziert, die transparente Preisgestaltung, sowie exzellenter Kundenservice unterscheidet PAYMILL von anderen E- Payment-Dienstleistern. Mehr Infos unter www.paymill.com


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