Mit innovativen Lösungen dem B2B-Handel Impulse geben
9 Jun
Meplato stellt Lieferanten und Einkäufer schon jetzt für angepasste Mehrwertsteuer auf
Mit dem Vorhaben der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer zu senken, soll der Handel belebt werden, der durch die Corona-Krise stark eingebrochen ist. Mit Beginn vom 1. Juli soll deshalb ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 5 Prozent und ein regulärer Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16 Prozent gelten. Die Anpassung betrifft auch den Handel zwischen Unternehmen, bringt jedoch für Einkäufer und Lieferanten große Herausforderungen mit sich. Meplato, als Betreiber einer der größten Beschaffungsplattformen für den B2B-Handel, reagiert schon jetzt und setzt auf eine reibungslöse Lösung im Sinne aller Beteiligten.
Die Entscheidung der Bundesregierung ist sinnvoll, sie zwingt Lieferanten aber zu schnellem Handeln
„Grundsätzlich begrüßen wir den Beschluss der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer zu senken“, erklärt Michael Bibow, Geschäftsführer der Meplato GmbH. Über die digitale Handelsplattform organisieren Unternehmen in aller Welt die Beschaffung ihrer Bedarfe. Darunter sind auch viele deutsche Unternehmen, zwölf davon im DAX vertreten. Für Einkäufer und Lieferanten in Deutschland, die ihre Transaktionen über die Infrastruktur von Meplato abwickeln, stellt die Senkung der Mehrwertsteuer eine Herausforderung in der Umsetzung dar. Vor allem die Kurzfristigkeit, mit der dieser Beschluss gelten soll, zwingt zu schnellem Handeln. Meplato setzt deshalb auf eine Lösung, bei der auf seiner Plattform die Anpassungen für die Lieferanten und Einkäufern fristgemäß und rechtskonform umgesetzt werden.
Herausforderung für alle Unternehmen, die nicht konsequent auf die richtige digitale Prozesse und Infrastruktur gesetzt haben
Der Schritt, die Artikel- und Vertragsdaten auf der Plattform im Auftrag und im Sinne der Kunden zu aktualisieren ist aus Sicht von Michael Bibow der logische und kurzfristig richtige: „Wir senken damit für die Einkäufer und Lieferanten den Aufwand erheblich und stellen gleichzeitig sicher, dass alle Prozesse wie gewohnt ablaufen können.“ Unternehmen, die nicht auf digitale Lösungen wie Beschaffungsplattformen, etwa von Meplato setzen, könnten im B2B-Handel Schwierigkeiten haben, die Änderung der Mehrwertsteuer reibungslos umzusetzen: „Lieferanten, die über herkömmliche oder nur teilweise digitalisierte Wege ihre Waren und Leistungen anbieten, müssen ihre Kataloge zum Teil manuell anpassen und kurzfristig Änderungen für Millionen von Artikel und Kataloge umsetzen“, erklärt Michael Bibow. Bei Anpassungen mit kurzer Vorlaufzeit, wie bei der Senkung der Mehrwertsteuer für 6 Monate, zeige sich, wer sich wirklich auf effiziente elektronische Prozesse verlassen kann.
Indem Meplato in Absprache die Führung bei der Änderung übernimmt, profitieren Lieferanten und Einkäufer von einer Lösung aus einer Hand und der Gewissheit, dass Rechtssicherheit und Prozesstreue weiterhin gegeben sind. Dadurch können sie sich auf Herausforderungen konzentrieren, die ihnen im Zuge der Corona Krise begegnet sind und sie auch weiterhin beschäftigen werden. Die Anpassung der Mehrwertsteuer gilt mit Beginn vom 1. Juli 2020 und bis einschließlich 31. Dezember 2020. „Nach Ablauf der Regelung werden die Prozesse wiederum durch uns auf die ursprüngliche Regelung zurückgesetzt“, erklärt Michael Bibow. „Nach Ablauf der sechs monatigen Senkung der Mehrwertsteuer unterstützt Meplato ebenfalls bei der unkomplizierten Umstellung auf die dann gültigen Mehrwertsteuer-Sätze“, erklärt Michael Bibow.
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