Boo-Domains: Die Domain zu Geister, Gespenster und zum Gruseln
13 Aug
Der ICANN-Prozess der Einführung neuer Top Level Domains schreitet fort. Die Sunrise Period der Boo-Domains startet am 4.Oktober 2022 – gerade noch rechtzeitig vor Halloween 2022. In der Sunrise Period können Markeninhaber ihre Marken unter der Boo-Domain als gleichlautende Domain registrieren. Die Marken müssen dazu im Trademark Clearinghouse angemeldet werden.
Manche Firmen und Organisationen habe ihre wichtigen Begriffe noch nicht als Marke angemeldet. Auch solche Firmen und Organisationen können eine Boo-Domain in der Sunrise Period bekommen.
Die Secura GmbH kann kurzfristig die entsprechende Marke besorgen und die Firmen oder Organisationen können sich an der Sunrise-Period der Boo-Domains beteiligen. Die Secura GmbH wird die neue Marke beim Trademark Clearinghouse anmelden und anschließend die entsprechende Boo-Domain registrieren.
Will Google uns Angst machen? Sicherlich nicht. Dennoch wird Google in Zukunft die boo-Domains anbieten- eine Domain fürs Gruseln.
Wenn Sie Ihren kleinen Sohn oder kleine Tochter einmal erschrecken wollten, dann haben Sie vielleicht „Huch“ oder „Buh“ gerufen.
Jetzt können Sie auch im Intenet „Buh“ rufen. Auf Englisch heißt das deutsche „Buh“: boo.
Mit Boo-Domains können Sie jemand erschrecken. Die Charleston Road Registry, eine Tochter-Unternehmen von Google, schreibt über die neue angebotene Boo-Domain:
„Gruseln erlaubt. Eine Domain für Süßes und Saures und alles, was schön schaurig ist.“
Die Boo-Domains sind also die Domains für zum Beispiel:
-Halloween
-Karneval, sofern das Kostüm oder Motiv gruselig ist
-Gothic
-Vampir-Filme
-Frankenstein
-Geisterstunde
-Gruseln
-Horror-Filme
-Horror-Bücher
-Dracula
-Edgar Allan Poe
-Gespenster
-Geister
-Zombies
-Walpurgisnacht
-Hexen
-„The Munsters“
-Monster
-Aliens
Wer sich nur vor Monster gruseln will, kann das unter den Monster-Domains den Fans zeigen.
Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/…
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